„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!“
Arthur E.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein. Ihr Kfz-Sachverständiger mit Büro in Berlin-Wilmersdorf: Termin oft am selben Tag, vor Ort in allen Berliner Bezirken und deutschlandweit.
Kurz Telefonnummer und PLZ eintragen – wir melden uns und klären Ihren Fall unverbindlich.
Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
Haken Sie die Punkte der Reihe nach ab – vom Absichern der Unfallstelle bis zum unabhängigen Gutachten. Sie sehen sofort, was noch offen ist.
Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Rückruf in der Regel innerhalb 15 Minuten
0 von 11 Punkten erledigt
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen – innerorts rund 100 m, außerorts 150–300 m, auf der Autobahn bis zu 400 m. Verletzte prüfen und Erste Hilfe leisten; bei verletzten Personen sofort den Notruf 112 wählen.
Fotos vom Fahrzeug, vom Schaden, vom Unfallort sowie von Bremsspuren und Straßenzustand. Kennzeichen und Versicherungsschein aller Beteiligten notieren und Zeugen ansprechen. Ein Schuldeingeständnis müssen Sie an der Unfallstelle nicht abgeben.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp; Termine sind häufig kurzfristig möglich.
Diese Checkliste ist eine erste Orientierung und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei verletzten Personen zuerst den Notruf 112 wählen.
Kein Formular nötig: Fotografieren Sie den Schaden und senden Sie die Bilder per WhatsApp. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – ob sich ein Gutachten lohnt, wer zahlt und wie schnell ein Termin möglich ist.
In WhatsApp tippen Sie zum Anhängen auf die Büroklammer und wählen dann Kamera oder Galerie.
Mit dem Öffnen von WhatsApp verlassen Sie unsere Website. Ihre Nachricht und Fotos werden durch WhatsApp verarbeitet. Senden Sie nur erforderliche Aufnahmen und keine Ausweise oder Fahrzeugdokumente. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schadensfotos per WhatsApp senden Lieber anrufen: +49 176 83405541Ersteinschätzung oft innerhalb von 15 Minuten · Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Unverbindlich und kostenlos
Ein fertiges Gutachten entsteht erst nach der Besichtigung vor Ort – bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein.
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Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – keine Werkstatt-, keine Versicherungsbindung.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten.
Kurzfristige Begutachtung durch effiziente Prozesse und moderne Gutachtensoftware.
Wir unterstützen Sie mit der Kontaktaufnahme eines Fachanwaltes im Bereich Verkehrsrecht.
Anwalt anfragenFokus auf Kfz-Schadengutachten: Unfall, Teilkasko und Vollkasko – und die kritische Prüfung bestehender Gutachten.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig.
Details ansehenHagel, Wild, Diebstahl, Marder & Glasbruch exakt beziffert – Preis auf Anfrage.
Details ansehenSchutz vor pauschalen Kürzungen bei Eigenverschulden – Preis auf Anfrage.
Details ansehenVersicherungsgutachten kritisch prüfen – bei Bedarf Gegengutachten, für 89 €.
Details ansehenBei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wir kümmern uns – schnell und unabhängig.
Transparent, planbar und ohne Überraschungen – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie persönlich.
Ablauf im DetailSie melden sich telefonisch oder per Formular – wir besprechen den Fall und vereinbaren einen Termin.
Mobile Begutachtung – wir kommen zu Ihnen. Detaillierte Foto- und Messdokumentation aller Schäden.
Erstellung des Gutachtens mit Schadenpositionen, Wertminderung und Reparaturkosten.
Wir versenden das Gutachten und unterstützen bei Kommunikation mit Versicherung und Anwalt.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig; bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. In dringenden Fällen auch am selben Tag.
Ja – unsere Gutachten erfüllen alle gerichtlichen Anforderungen und werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten anerkannt. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.
Beides möglich. Wir kommen gern zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.